Parameter Präanalytik
Anforderungsscheine für die Analysen der Diagnostischen Hautlabore können in den Laboratorien angefordert oder abgeholt werden.
Die zu den Analysen zugeordneten Kästchen bitte mit Bleistift markieren. Vollständige Patientendaten, Kostenstelle/Arzt und bei auswärtigen Zusendern Überweisungsschein (Versicherungsnummer/Krankenkasseninformationen) mit der Probe mitschicken.
Die für die jeweilige Analyse erforderliche Probenart und -menge können dem Anforderungsschein und den einzelnen Parametern der Parameterdatenbank entnommen werden.
Proben müssen 3-fach verpackt verschickt werden: Abnahmegefäß, Auslaufschutz und Versandverpackung. Plastik - Verpackungsübergefäße werden gesammelt und retour an Zusender geschickt. Die Proben gelangen mittels Postsendung/Transportbotendienst/persönliche Abgabe im Einwurfbriefkasten ins Labor. Im Zuge der Qualitätssicherung wird die Temperatur und Zusendungsdauer stichprobenartig mittels Temperaturlogger überprüft.
Serumproben von externen Zusendern sollten bei 4°C-28°C, innerhalb von einer Woche nach Abnahme im Labor eintreffen.
EDTA-Proben von externen Zusendern sollten bei Raumtemperatur (15°C-25°C), innerhalb von 24 Stunden nach Abnahme im Labor eintreffen. Immunphänotypisierung von externen Zusendern ist nicht akkreditiert, da der Probenversand nicht verifiziert werden kann.
Direkte Immunfluorszenzproben von externen Zusendern sollten bei 4°C-28°C, innerhalb von einer Woche nach Abnahme im Labor eintreffen. Diese Proben sind ausschließlich in einem geeigneten Transportpuffer (auf Anfrage im Immunfluoreszenzlabor erhältlich) zu versenden.
Proben unbedingt einzeln mit Barcode-Etiketten bekleben wie am Anforderungsschein angegeben.
Den für histologische Untersuchungen spezifischen Anforderungsschein bitte vollständig ausfüllen, Gefäße mit ausreichend Formalin befüllen, sodass das gesamte Gewebe bedeckt ist, gut verschließen und mit dem Piktogramm << 4% Formalin >> versehen.
Gefäße bitte mit Patientennamen und ggf. Nummerierung der Gewebeproben beschriften.
Nicht in dieser Weise eindeutig identifizierbare Proben können nicht angenommen werden.
(Gültig bis 2025-07-25)